Kryptowährungen und Blockchain


Kompetente Beratung in Sachen Kryptowerte und Steuern.
Kompetente Beratung in Sachen Kryptowerte und Steuern.

In einer zunehmend digitalisierten Welt gewinnen Kryptowährungen und die Blockchain-Technologie immer mehr an Bedeutung. Doch mit diesen innovativen Entwicklungen gehen auch komplexe rechtliche Fragestellungen einher. Mandanten der Kanzlei Stenz & Rogoz finden nicht nur umfassende rechtliche Beratung, sondern auch ein tiefgreifendes Verständnis für Kryptowährungen und die Blockchain-Technologie vor.

 

Kompetenz in Sachen Kryptowerte und Steuern

 

Wir verfolgen mit Leidenschaft die Entwicklungen in der digitalen Finanzwelt, und sind bestens vertraut mit den rechtlichen Aspekten rund um Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple und Co. sowie der zugrunde liegenden Technologie, der Blockchain. Ob es um ICOs, Smart Contracts, Mining, Tokenisierung oder steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Kryptowährungen geht – wir sind die richtigen Ansprechpartner für Ihre Anliegen. Rechtsanwalt Matthias Gerstner ist seit 2023 zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE).

 

Rechtliche Klarheit für Ihre Investitionen

 

Kryptowährungen bieten zweifellos ein enormes Potenzial für Investoren, bringen jedoch auch Risiken und rechtliche Unsicherheiten mit sich. Bei Stenz & Rogoz verstehen wir die Chancen und Herausforderungen, denen Sie als Investor oder Unternehmer in diesem Bereich begegnen können. Wir unterstützen Sie dabei, rechtliche Stolpersteine zu vermeiden und Ihre Investitionen bestmöglich abzusichern.

 

Schnelle und effektive Unterstützung für Opfer von Crypto-Betrugsfällen

 

Die digitale Revolution im Finanzwesen hat eine Vielzahl von Möglichkeiten eröffnet, birgt jedoch auch neue Risiken. Crypto-Betrug kann verschiedene Formen annehmen, von betrügerischen ICOs (Initial Coin Offerings) über Ponzi-Systeme bis hin zu Phishing-Angriffen und anderen raffinierten Täuschungsmanövern. Im Falle eines Crypto-Betrugs ist eine schnelle und fundierte rechtliche Reaktion von entscheidender Bedeutung. Die Kanzlei Stenz & Rogoz verfolgt einen proaktiven Ansatz, um die Interessen ihrer Mandanten zu schützen. Dies beinhaltet die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden, Forensikexperten und anderen relevanten Akteuren, um Beweise zu sammeln und rechtliche Schritte einzuleiten.

 

Die Anwälte der Kanzlei verstehen die Dynamik des Kryptomarktes und die komplexen rechtlichen Aspekte, die mit Crypto-Betrugsfällen verbunden sind. Sie beraten ihre Mandanten umfassend über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten. In einer Zeit, in der Kryptowährungen eine immer größere Rolle in der globalen Wirtschaft spielen, ist die Kanzlei Stenz & Rogoz bestrebt, Mandanten vor den Gefahren von Crypto-Betrug zu schützen und ihnen bei der Sicherung ihrer digitalen Vermögenswerte zu helfen. Durch ihre engagierte und fachkundige Unterstützung positioniert sich die Kanzlei als vertrauenswürdiger Partner für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen.

 


Aktuelles:

Probleme mit NXS Fund?

In der aktuellen Ausgabe von Finanztest 03/2024 wird vor dem vermeintlichen Broker NXS Fund, der auf seiner Homepage nxsfund.com mit dem Handel von Devisen und Kryptowährungen wirbt. Tatsächlich soll es laut Finanztest "hapern", wenn Kunden sich ihr Geld auszahlen lassen. Eine Zulassung der Finanzaufsicht Bafin und ein ordnungsgemäßes Impressum fehlten. 

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Warnhinweise bei Phishing-Angriff missachtet?

Das Landgericht Lübeck hat mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 03.01.2024 (Az.: 3 O 83/23) klargestellt, dass ein Bankkunde beim Online-Banking grob fahrlässig handelt, wenn er mehrere deutliche Warnhinweise, die auf einen Phishing-Angriff hinweisen, ignoriert. Die Warnhinweise waren u.a. ein anderes Aussehen der Bankhomepage und ein spätabendlicher Anruf einer „Bankmitarbeiterin“, die die Einrichtung eines Tagesgeldkontos vorschlägt. Gibt der Kunde trotz mehrerer Auffälligkeiten persönliche Daten an und Transaktionen frei, hat er keinen Schadensersatzanspruch gegen die Bank wegen Ausführung einer unautorisierten Überweisung.

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Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen (Bitcoin, Ether)

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14.2.2023 (Aktenzeichen: IX R 3/22) klargestellt, dass zu den (anderen) Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG sein können, gehören auch virtuelle Währungen in der Gestalt von Currency Token. Diese werden gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG angeschafft, wenn sie im Tausch gegen Euro, gegen eine Fremdwährung oder gegen andere virtuelle Währungen erworben werden; sie werden veräußert iSd Vorschrift, wenn sie in Euro oder gegen eine Fremdwährung zurückgetauscht oder in andere Currency Token umgetauscht werden.

Bei der Erfassung und Besteuerung von Veräußerungsgeschäften mit Currency Token lag im Jahr 2017 kein normatives Vollzugsdefizit vor.

Finanztest warnt vor Action Refund Ltd.

In der August-Ausgabe von Finanztest wird vor der Action Refund Ltd. und der Alphasale Funds Recovery Agency / Alpha Finance Group gewarnt. Die Action Refund Ltd. behauptet laut Finanztest, Geschädigten des Kryptobrokers Deutsche Group zu helfen, an ihr Geld zu kommen. Dazu soll die Action Refund Ltd. Zugriff auf die Computer der Geschädigten erhalten. Die Alphasale Funds Recovery Agency / Alpha Finance Group will sensible Daten von geschädigten Anlegern erhalten, um deren Bitcoins bei insolventen Handelsplattformen zu gelangen.