Für viele ungeimpfte und nicht-genesene Bürgerinnen und Bürger wird es wohl auch nach dem 02.04.2022 zu keiner merklichen Aufhebung der Corona-Regeln kommen. Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes Bundesland angekündigt, pünktlich zum Ablauf der Übergangsfrist am 02.04.2022 alle sechs Landkreise als sog. Hot-Spot-Regionen einzustufen, wie DIE WELT heute berichtet.
Wie bereits berichtet bleiben nach den Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes wesentliche Freiheitsbeschränkungen in den Hot-Spot-Regionen bestehen. § 28a Abs. 8 IfSG enthält folgende Regelung:
(8) Unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können in einer konkret zu benennenden Gebietskörperschaft, in der durch eine epidemische Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht, über den Absatz 7 hinaus auch folgende Maßnahmen notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne von § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 sein, sofern das Parlament des betroffenen Landes das Vorliegen der konkreten Gefahr und die Anwendung konkreter Maßnahmen in dieser Gebietskörperschaft feststellt:
[...]
3.
die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises nach § 22a Absatz 1 bis 3 einschließlich der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 und § 36 Absatz 1 sowie in Betrieben, in Einrichtungen oder Angeboten mit Publikumsverkehr,
Auch in Bayern wird nach Berichten des Bayerischen Rundfunks überlegt, zumindest Teile des Landes zu Hot-Spot-Regionen zu erklären. Der Bayerische Gesundheitsminister appellierte nach einer Schaltkonferenz des bayerischen Kabinetts an den Bund, "dass man dort noch mal nachschärft" oder die Übergangsfrist "möglicherweise ein Stückweit nachzieht".