Bundesjustizminister Buschmann und Bundesgesundheitsminister Lauterbach haben auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 09.03.2022 ein neues Infektionsschutzgesetz (IfSG), das ab 20.03. bis 23.09.2022 gelten soll, vorgestellt.
Das Gesetz sieht zum einen vor, dass die Landesregierungen allgemeine Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht in Bereichen, in denen "vulnerable Gruppen" leben oder behandelt werden, anordnen. Auch im Öffentlichen Nahverkehr kann bei hohem Infektionsrisiko eine Maskenpflicht verlangt werden. In Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen sowie in Schulen sind zudem Testpflichten möglich. Die zweite Säule umfasst eine sog. "Hotspot-Strategie". Sie greift, wenn "hohe Inzidenzen" die Versorgung in den Krankenhäusern gefährden oder neue, gefährliche Virusvarianten auftreten. Für diese Fälle können die Landesparlamente zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten, Abstandsregelungen, Nachweispflichten oder Hygienekonzepte für konkret benannte Regionen vorschreiben. Die Bundesländer sollen bis zum 2. April Zeit haben, ihre landesrechtlichen Regelungen anzupassen.
Ein Freedom-Day fällt wohl aus.