BGH will am 26. Juni Diesel-Urteile in Sachen Audi, Mercedes und VW verkünden

Der Bundesgerichtshof hat heute viele Stunden das Thema Dieselskandal mit den Anwälten verhandelt. Es ging um Motoren der Hersteller Audi, Mercedes Benz und VW.  Im Verfahren mit dem Aktenzeichen VIa ZR 533/21 hatte der Kläger im Mai 2018 von einem Vertragshändler der Audi AG einen Audi SQ5 Allroad 3.0 TDI, der mit einem Motor der Baureihe EA 896Gen2BiT ausgerüstet ist, gekauft. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen VIa ZR 1031/22 hatte der Kläger im Oktober 2017 von der Mercedes-Benz Group AG einen Mercedes-Benz C 220 d, der mit einem Motor der Baureihe OM 651 ausgerüstet ist gekauft. Ferner ging es in einem weiteren Verfahren um einen VW, der den Motor EA288 verbaut hatte. 

Der Ausgang der heutigen Verhandlung wurde mit Spannung erwartet, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 21.03.2023 (Aktenzeichen: C-100/21) einem Verbraucher im Streit mit Mercedes-Benz Recht gegeben hatte: Danach muss der Autobauer einem Kunden grundsätzlich Schadensersatz zahlen, weil in dessen Diesel-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung (sog. Thermofenster) verbaut worden war. Für die Haftung reicht nach den Vorgaben des EuGH bereits einfache Fahrlässigkeit des Herstellers (und nicht erst - was der Bundesgerichtshof bislang verlangt hatte - eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung), wenn ihm durch die Abschalteinrichtung ein Nachteil entstanden ist.

 

Wie hat der Bundesgerichtshof entschieden?

Heute wurde noch keine Entscheidung verkündet. Die Urteile sollen jedoch am 26.06.2023 gesprochen werden. 

 

Wie haben sich die Richter in der Verhandlung positioniert?

Die Anwälte der Autohersteller argumentierten heute damit, dass es - wie im Fall von VW etwa - eine uneingeschränkte Typ-Genehmigung durch das KBA gegeben habe und sich die Hersteller darauf verlassen hätten. Der Senat ließ Zweifel erkennen, dass dies ausreiche. Daher ist Optimismus angebracht, dass die Klagen Erfolg haben werden. 

 

Können Sie von der Rechtsprechung profitieren?

Es zeichnet sich ab, dass Käufer von Audi-, Mercedes- und VW-Fahrzeugen Schadensersatz fordern können, wenn in ihrem Fahrzeug eine Abschalteinrichtung oder ein Thermofenster verbaut wurde. Wir beraten Sie kostenfrei, ob dies bei Ihrem Fahrzeug der Fall ist. Füllen Sie hierzu einfach das Formular aus.

 

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