Anliegend veröffentlichten wir den Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 (Az.: 9 F 148/21) im Volltext. Hinweis: Es handelt sich nicht um das Dokument, welches wir beim Amtsgericht Weimar angefordert haben.
Update (11.04.2021):
Mittlerweile wurde laut Berichterstattung der BILD-Zeitung der Beschluss des Amtsgerichts Weimar als "echt" bestätigt.