Bay. Verwaltungsgerichthof kippt 15km-Regelung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 26. Januar 2021 (Aktenzeichen: 20 NE 21.162) die umstrittene 15 km Regelung (§ 25 Abs. 1 Satz 1 der 11. BayIfSMV) der Bayerischen Infektionsschutzverordnung im Eilverfahren gekippt. 

Zur Begründung führte der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat aus, dass das Verbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die textliche Festlegung eines 15-km-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug. Auf die vom Antragsteller aufgeworfene Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme kam es deswegen im Eilverfahren nicht mehr an. Die Entscheidung des Senats gilt allgemein und ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 15km Regelung
BayVGH_26.01.2021_15kmRegelung.pdf
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