Straßenausbaubeiträge: Zahlreiche ablehnende Bescheide Härtefallkommission

Im ersten Quartal 2022 hat die Bayerische Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge laut eines Artikels der ZEIT rund 20.000 Bescheide erlassen. Hintergrund ist die Regelung in Art. 19a KAG (= Bayerisches Kommunalabgabengesetz), wonach Härten durch Straßenausbaubeiträge ausgeglichen werden sollen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 erhoben wurden. Leider wurden viele Anträge aus unzutreffenden Gründen auch abgelehnt. Hiergegen können sich die Bürger innerhalb eines Monats durch Klage zum örtlich zuständigen Verwaltungsgericht zur Wehr setzen.

Die Kanzlei Stenz & Rogoz hat nun die erste Klage gegen einen ablehnenden Bescheid erhoben. "Eine erste Sichtung unserer Fälle hat ergeben", so Rechtsanwältin Carolin Rogoz, "dass die Anträge zwar lange, aber nicht gründlich geprüft wurden. Der Antrag einer unserer Mandanten wurde beispielsweise abgelehnt, weil der ursprüngliche Ausbaubeitrags-Bescheid lediglich an den verstorbenen Ehegatten adressiert gewesen war. Dieser Ablehnungsgrund ist im Gesetz aber nicht vorgesehen". 

 

Hinweis der Kanzlei Stenz & Rogoz:

Gegen die ablehnenden Bescheide muss fristwahrend innerhalb Monatsfrist Klage zum Verwaltungsgericht eingereicht werden. Die Kanzlei Stenz & Rogoz unterstützt Sie hierbei kurzfristig.

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Die Gesetzesbegründung des Bayerischen Landtages zur Härtefallregelung
Drucksache 18-1552.pdf
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