Bundestag berät über mehr Rechte in der strafrechtlichen Berufung

Wie der Pressedienst des Bundestages heute berichtet, berät der Bundestag über mehr Rechte des Angeklagten im strafprozessualen Berufungsverfahren:


"Demzufolge [soll] künftig bei eine Berufungsverhandlung statt der Anwesenheit des Angeklagten auch ein entsprechend bevollmächtigter und vertretungsbereiter Verteidiger ausreichend sein [...]. Hintergrund dessen ist laut Gesetzentwurf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2012 geurteilt hatte, dass die Verwerfung einer Berufung im Falle des Erscheinens eines Verteidigers als Vertreter des Angeklagten, „eine Verletzung des durch Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) garantierten Rechts auf ein faires Verfahren in Verbindung mit dem durch Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c EMRK garantierten Recht des Angeklagten, sich durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen, darstellt."