In der aktuellen Ausgabe der NJW findet sich ein beachtenswerter Aufsatz von Richter am Landgericht Dr. Servais. Darin beschäftigt sich dieser mit den Rechtsfolgen des widerrufenen
Verbraucherdarlehensvertrages. In der Praxis stellt unsere Kanzlei fest, dass Banken nach erfolgtem Widerruf sich auf den Standpunkt stellen, dass ihre Nutzungsvorteile aufgrund der an sie
geleisteten Annuitäten (Zins- und Tilgungszahlungen) gar nicht mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen seien. Sie behaupten pauschal, sie hätten mit dem Geld nicht in dieser Höhe wirtschaften
können. Dr. Servais stellt hierzu fest:
"In der Praxis wird die Entkräftung der Vermutung indes schwierig: Denn angesichts eines Basiszinssatzes einerseits, der in jüngerer Vergangenheit allenfalls gering positiv, zuletzt negativ, ausgefallen ist, den von Banken andererseits für Kontokorrentkredite oder Ratenkredite veranschlagten Konditionen, auf die auch der BGH abstellt und die ausweislich der Monatsberichte der Deutschen Bundesbank deutlich über dem ausgerechneten Verzugszinssatz liegen, dürfte ein im Rahmen des § 287 ZPO durchgreifender Sachvortrag kaum möglich sein."