Anleger braucht Zeit zur Lektüre des Emissionsprospekts

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil (BeckRS 2014, 15244) festgestellt, dass ein Anleger nicht ausreichend schriftlich über ein Beteiligung in einen geschlossenen Fonds beraten wurde, wenn ihm der Emissionsprospekt lediglich einen Tag vor Zeichnung überreicht wurde. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Anleger die Zeichnungsunterlagen selbst an die Bank weiterleitete.


Zur Begründung führte das Landgericht aus: