Wir sind ein Team bestehend aus kompetenten und erfahrenen Rechtsanwälten. Unsere Kanzlei vertritt Sie bundesweit in Streitigkeiten mit Banken, Versicherungen, Autokonzernen und Autohändlern. Aber auch verkehrsrechtliche Streitigkeiten wickeln wir unkompliziert ab.
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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 20.09.2024 den Klagen eines Friseursalons aus Heidenheim (Aktenzeichen: 15 K 7121/23) und eines Hotel- und Restaurantbetriebs aus Lauchheim (Aktenzeichen: 15 K 7081/23) stattgegeben, die sich gegen die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen zur Wehr gesetzt hatten.
Laut DEHOGA Baden-Württemberg hat das Verwaltungsgericht in Stuttgart in einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung am 18. September unklare Begrifflichkeiten, fehlende Definitionen, sich mehrfach ändernde FAQs, beispielsweise wenn es um den Begriff des Liquiditätsengpasses ging, bemängelt. Ferner seien bei der Betrachtung des Verfahrens der Rückforderung außerdem die von der L-Bank erteilten gleich lautenden Widerspruchsbescheide im Fokus gestanden, obwohl die Kläger ihre Widersprüche sehr unterschiedlich begründet hätten.
Mit nunmehr veröffentlichtem Urtel hat das Oberlandesgericht Stuttgart am 25.06.2024 (Aktenzeichen: 1 U 34/23) das Verimpfen von Corona-Impfstoffen im Rahmen der nationalen Impfstrategie durch hierzu beauftragte Ärzte als hoheitliche Tätigkeit angesehen und damit eine Klage gegen den Impfarzt abgewiesen. Konkret war die beklagte Ärztin in einem an ein Impfzentrum angegliedertes mobilen Impfteam tätig. Ob der Staat (Bundesrepublik Deutschland) im konkreten Fall haftet, wurde vom OLG nicht geklärt. Der Rechtsstreit wurde jedenfalls der Bundesrepublik verkündet.
Derzeit werden Soforthilfeempfänger in Bayern aufgefordert, bis 31.10.2024 eine (weitere) Rückmeldung über ein Online-Portal vorzunehmen. Die Nichteinhaltung der Frist soll die Rückforderung der gesamten Soforthilfe zzgl. Zinsen zur Folge haben.
Unsere Kanzlei klärt Sie darüber auf, ob und ggf. wie Sie auf das Schreiben reagieren müssen:
Rechtsanwältin Carolin Rogoz stand der Mittelbayerischen Zeitung aus Regensburg rund um das Thema Impfschäden ("PostVac-Patienten") Frage und Antwort . Thematisiert wurde dabei u.a., gegen wen Ansprüche geltend gemacht werden können, wann Ansprüche verjähren und ob auch lebenslange Schadensersatzrenten in Betracht kommen. Das komplette Interview kann nachgelesen werden unter: www.mittelbayerische.de.
Viele bayerische Unternehmer, die im Jahr 2021 eine sog. Neustarthilfe in Höhe von bis zu 7.500,00 € erlangt haben, sollen diese nunmehr zurückzahlen. Derzeit versendet die IHK für München und Oberbayern zahlreiche Schlussbescheide. Verwiesen wird auf die jeweiligen Einkommensteuerbescheide für den Veranlagungszeitraum 2019, denen zu entnehmen sein soll, dass der Anteil der Einkünfte des Antragstellers aus selbständiger Tätigkeit unter der 51 %-Grenze der angegebenen Gesamteinkünfte liegt.