Professionelle Hilfe in Rechtsfragen

Bundesweite kompetente Rechtsberatung.
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Wer wir sind

Wir sind ein Team bestehend aus kompetenten und erfahrenen Rechtsanwälten. Unsere Kanzlei vertritt Sie bundesweit in Streitigkeiten mit Banken, Versicherungen, Autokonzernen und Autohändlern. Aber auch verkehrsrechtliche Streitigkeiten wickeln wir unkompliziert ab.

Unsere Leistung

Wir liefern Ihnen eine effiziente, kostensparende und maßgeschneiderte Lösung Ihres Rechtsproblems. Unser oberstes Gebot ist Kostentransparenz. Das gemeinsame Vorgehen besprechen wir in einem kostenfreien Vorgespräch mit Ihnen.



Aktuelles

Keine Haftung bei Krypto-Handel aus Gefälligkeit

Mit Urteil vom 19.04.2023 (Aktenzeichen: 13 U 82/22) hat das OLG Frankfurt klargestellt, dass jemand, der als Freundschaftsdienst mit Kryptowerten für einen anderen handelte nicht für spekulative Verluste haftet. Der Kläger konnte keine Pflichtverletzung nachweisen, da er dem Beklagten große Entscheidungsfreiheit eingeräumt hatte. Die Klage wurde vollständig abgewiesen.

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Verwaltungsgericht Karlsruhe kippt Rückforderung von Corona-Soforthilfe

Mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 11.10.2024 hat nun auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe  (Aktenzeichen: 14 K 2955/23) der Klage eines Unternehmens, das Pflegeprodukte vertreibt, stattgegeben, das sich gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000,00 € zur Wehr gesetzt hat.

 

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Unfallversicherung zahlt bei Verletzung der Rotatorenmanschette

Mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 31.01.2024 (Aktenzeichen: 6 O 36/22) hat das Landgericht Kleve die beklagte Versicherung zur Zahlung von knapp 20.000,00 € verurteilt für die Verletzung der Rotatorenmanschette, die die versicherte Person beim Gassigehen durch das plötzliche Reißen seines Hundes an der Leine erlitt. Der gerichtlich bestellte Sachverständige kam nach umfassender Begutachtung zu dem Ergebnis, dass die Verletzung des Versicherten durch das Unfallereignis verursacht wurde, wenngleich auf dem Boden einer über das altersübliche Maß hinausgehenden degenerativen Vorschädigung.

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BGH kippt Vorfälligkeitsklausel der Volks- und Raiffeisenbank

Mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 03.12.2024 (Aktenzeichen: XI ZR 75/23) hat der Bundesgerichtshof eine von vielen Volks- und Raiffeisenbanken verwendete Vorfälligkeitsklausel gekippt, da dort  bei der Schadensberechnung in zeitlicher Hinsicht auf die „Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens“ abstellt. Dies ist nach Ansicht des BGH unzureichend im Sinne des § 502 BGB.

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Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden

Wurden Arbeitnehmer im betrieblichen Umfeld gegen Covid-19/Corona geimpft, müssen Arbeitgeber womöglich für Impfschäden haften. In einem aktuellen Aufsatz im 34. Heft der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2024, 2430)  haben Vors. Richter am Landesarbeitsgericht Roland Stöbe und Rechtsassessor Daniel Stach verschiedene Konstellationen beschrieben, in denen Geschädigte unter erleichterten Voraussetzungen Schadensersatz geltend machen. können. 

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